Allgemeine Geschäftsbedingungen der Welcome Tours SA, Avenue de la Gare 24, CH – 1880 Bex
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Welcome Tours SA als Reisevermittler sowie Busunternehmen, Reiseveranstalter oder Wiederverkäufer als Auftraggeber.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Kostenlos und freibleibend erhalten Sie von Welcome Tours SA Angebot und Programmvorschläge. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Welcome Tours SA den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Zugleich erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedinungen der Welcome Tours SA an. Jede Anmeldung muss vom Auftraggeber schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Der Reisevertrag wird erst dann verbindlich, wenn Welcome Tours Buchung, Preis und etwaige Sonderleistungen schriftlich bestätigt. Weicht die Auftragsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Welcome Tours SA für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Reklamiert der Vertragspartner die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
2. Bezahlung
Der vollständige Rechnungsbetrag muss, wenn nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor Reiseantritt einem unserer Bankkonten gutgeschrieben sein, um die fristgerechte Zusendung der Reiseunterlagen zu gewähren. In Einzelfällen behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent zu verlangen, wenn die gebuchten Leistungsträger dies ebenfalls von uns verlangen. Bei Messeterminen gelten Sonderzahlungsbedingungen, die im Einzelfall der Bestätigung zu entnehmen sind.
Wird eine Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten zu berechnen oder die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Reiseprogramme und die darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen
Welcome Tours SA verpflichtet sich, über Leistungsabweichungen unverzüglich zu informieren, sofern dies der Welcome Tours SA möglich ist und die Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Abweichungen vom vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Welcome Tours SA verschuldet wurden, sind nur dann gestattet, wenn sie nicht erheblich sind, nicht zu einem Mangel führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und wenn sie auf Umständen beruhen, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder nicht vorhersehbar waren. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es sich um behördlich festgelegte Tarife, Gebühren oder Steuern sowie Wechselkursschwankungen oder Ölzuschläge bei Fähren handelt. Bei Leistungsabweichungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, und Preiserhöhungen, die mehr als fünf Prozent des Reisepreises ausmachen, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, der unverzüglich schriftlich erklärt werden muss.
5. Endgültige Teilnehmermeldung
Bei allen Reisen muss die endgültige Teilnehmermeldung bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel- bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Auftraggeber. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung der Welcome Tours SA ausgeschlossen. Nachbuchungen sind nach Absprache möglich.
6. Rücktritt durch den Auftraggeber und Umbuchung
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Reise durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Welcome Tours SA. Wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, fallen bei Rücktritt oder Nichtantreten der Reise sowie bei Teilstornierung von mehr als 10 Prozent der Gruppenteilnehmer hierfür die folgenden Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren an: Bei einem schriftlichen Rücktritt durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor Reisebeginn entstehen keinerlei Kosten. Bei kurzfristigeren Stornierungen können folgende Kosten entstehen: Vom 29. bis einschließlich 20. Tag vor Reisebeginn 25 Prozent des Reisepreises, vom 19. Tag bis einschließlich 10. Tag vor Reisebeginn 50 Prozent des Reisepreises, vom 9. Tag bis einschließlich 3. Tag vor Reisebeginn 75 Prozent des Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 100 Prozent des Reisepreises. Grundsätzlich bemühen wir uns, stornierte Zimmer und Leistungen anderweitig weiterzuvermitteln, die dann anteilig nicht berechnet werden. Nimmt der Auftraggeber Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so wird sich Welcome Tours SA bei den Leistungsträgern um die Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich lediglich um unerhebliche Leistungen handelt oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Fähr- oder Flugbeförderung werden gesonderte Regelungen bei Angebotsabgabe mitgeteilt. Hiervon abweichende Rücktrittsregelungen für bestimmte Reisen werden in der jeweiligen Programmausschreibung gesondert erwähnt. Umbuchungen gelten als Rücktritte mit anschließender Neuanmeldung.
7. Rücktritt bzw. Kündigung durch Welcome Tours SA
Welcome Tours SA kann vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen nach Antritt der Reise kündigen, wenn bestimmte Fälle vorliegen, insbesondere vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, Nichterreichen einer zur Bedingung erhobenen Mindestteilnehmerzahl oder außergewöhnliche Umstände vorliegen. Welcome Tours SA hat Anspruch auf die Bezahlung der bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen.
8. Gewährleistung und Haftung
Welcome Tours SA garantiert im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmanns für die gewissenhafte Bearbeitung aller Reservierungsaufträge, eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der vermittelten Hotels und Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes. Wird eine Reise oder eine Leistungspflicht nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen, den Vertrag kündigen oder eine Minderung des Reisepreises fordern. Die Haftung von Welcome Tours SA ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt und sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Welcome Tours SA verjähren nach 30 Tagen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum. Gewährleistungsansprüche bei den unter Punkt 7 beschriebenen Umständen sind ausgeschlossen.
9. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Welcome Tours SA unverzüglich über seine Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. Darüber hinaus sind Beanstandungen beim Leistungserbringer vor Ort umgehend vorzutragen und auf dem von Welcome Tours SA ausgestellten Voucher zu vermerken. Vertreter oder Leistungserbringer von Welcome Tours SA sind nicht berechtigt, etwaige Ansprüche anzuerkennen; sie dürfen lediglich Beanstandungen entgegennehmen und bestätigen. Gewährleistungsansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistungserbringung muss der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach vorgesehenem Reiseende schriftlich bei Welcome Tours SA geltend machen. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung dieser und ähnlicher Vorschriften ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
11. Sonstiges
Alle Preise verstehen sich bei einer Beteiligung ab 20 Personen. Ab 20 zahlenden Personen im gleichen Hotel gewähren wir 1 Freiplatz im Doppelzimmer und ab 40 zahlenden Teilnehmern 2 Freiplätze im Doppelzimmer, soweit keine anderslautende Freiplatzregelung in der Bestätigung vereinbart ist. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Alle Angaben des Prospektes beziehen sich auf den Stand der Drucklegung, Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen.
12. Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Welcome Tours SA unterliegt ausschließlich Schweizer Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich der Sitz von Welcome Tours SA, Avenue de la Gare 24, CH–1880 Bex.